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Fernunterricht ab 11. Januar - wichtige Hinweise

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Bundesregierung hat sich zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Die Schulen werden daher vorerst bis 31. Januar geschlossen bleiben und Fernunterricht anbieten.

Für die Grundschule und die Abschlussklassen wurden bereits jetzt Sonderregelungen in Aussicht gestellt, eine vorzeitige Öffnung ist hier nicht ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Umsetzung an der Ludwig-Uhland-Schule:

Grundschule – Klassen 1 bis 4

Die Kinder erhalten wie bereits zuvor Lernpakete über den Postweg zugesandt. Die Lehrkräfte haben dafür mit großer Sorgfalt und viel Kreativität Materialien erstellt, welche die Kinder in der Regel selbständig bearbeiten können. Wir freuen uns dennoch, wenn zumindest stellenweise kleinere Hilfestellungen durch die Eltern gegeben werden.

Die Öffnung der Grundschulen für Präsenzunterricht ab Montag, dem 18. Januar wird vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig gemacht und kann im Moment noch nicht bestätigt werden.

Wir werden Sie sofort informieren, sobald wir Näheres dazu erfahren.

Haupt- und Realschule Klassen 5 bis 10

Alle Klassen der Haupt- und Realschule erhalten bis voraussichtlich Freitag, den 29. Januar Fernunterricht.

Eine Ausnahme bilden hier erneut die Abschlussklassen (Klassen 9 der Hauptschule und Klassen 10 der Realschule), hier könnte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen eine vorzeitige Öffnung ab dem 18. Januar erfolgen. Wir werden Sie auch in diesem Fall schnellstmöglich informieren.

Der Fernunterricht wird in bewährter Form über IServ erfolgen (www.lus-birkenfeld.eu).

Die Woche beginnt mit einer Video-Klassenlehrerstunde über Webex. Diese Stunde wird u. a. dazu genutzt, den zu bearbeitenden Wochenplan sowie allgemeine Klassenthemen zu besprechen.

Des Weiteren wird jeder Schultag mit einer Webex Video-Konferenz mit dem jeweiligen Fachlehrer beginnen. So bieten wir den Schülerinnen und Schüler eine Lern- und Tagesstruktur, die den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht erleichtert und die Lernzeit insgesamt begrenzt.

Bearbeitete Aufgaben sind in der Regel bis 16:30 Uhr abzugeben. Näheres dazu im Wochenplan und im Aufgabenmodul von IServ. Hier finden Sie eine Benutzeranleitung für IServ, dies hilft vielleicht dem ein oder anderen im Umgang mit unserer Computerplattform.

Bitte beachten Sie, dass auch im Fernunterricht Anwesenheitspflicht besteht. Dies bedeutet einerseits Anwesenheit bei den anberaumten Videokonferenzen, andererseits aber auch die pünktliche Erledigung der gestellten Aufgaben. Die Lehrkräfte sind angehalten, die Anwesenheit zu überprüfen und Fehlzeiten entsprechend notieren. Sollte Ihr Kind krank sein, bitten wir Sie wie sonst auch um eine kurze telefonische Krankmeldung über das Sekretariat. Krankmeldungen per E-Mail über den IServ-Account Ihres Kindes können wir leider nicht akzeptieren, wir bitten Sie um Verständnis bezüglich dieser Regelung.

Eine weitere Neuerung im Rahmen des Fernunterrichts besteht in der Notengebung. Im Gegensatz zu den Regelungen im ersten Lockdown im März vergangenen Jahres können die Leistungen während des Fernunterrichts bei der Notengebung berücksichtigt werden. Wir freuen uns darüber, wenn Sie Ihre Kinder zur möglichst aktiven Teilnahme an allen Fernlernangeboten ermutigen.

Wir bedanken uns schon jetzt bei Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften für die erneuten Anstrengungen, die wir alle bis zum hoffentlich baldigen Ende der Pandemie aufbringen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wiegand und Birgit Dreißigacker

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